Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke gemäß §§ 51 ff. AO und 10b EStG.
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der schrittweisen und aufgelockerten Bewaldung der Region um Düsseldorf (Niederrheinische Bucht - Niederrheinisches Tiefland). Der Verein kann des weiteren zu diesen Zwecken wissenschaftliche Gutachten erstellen und in Auftrag geben.
- Die Bewaldung soll auf ökologischer Grundlage erfolgen mit Gehölzen der poten- tiellen natürlichen Vegetation in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen und städtischen Ämtern, den jeweiligen Grundstückseigentümern und jeweiligen Nutzern.
- Der Düsseldorfer Fest- und Kirmesplatz sowie die Tennisanlagen nahe der Oberkasseler Brücke bleiben von dem Vorhaben unberührt.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.